Feststellanlagen

Feststellanlagen - Aufbau und Funktion

Eine Feststellanlage (FSA) oder auch Türfeststellanlage (TFA) ist eine Einrichtung zum Offenhalten von Brandabschlüssen (z.B. Brandschutztüren, Rauchschutztüren oder Rolltoren zwischen Brandabschnitten).

Die Feststellvorrichtungen können auch Teil einer Brandmeldeanlage sein. In diesem Falle erfolgt die Steuerung und Auswertung durch die entsprechende Brandmelderzentrale und es steht eine größere Auswahl an Meldertypen zur Verfügung, mit welchen man der Auslösung durch Störgrößen entgegenwirken kann.

Feststellanlagen gehören mit zu den wichtigsten Komponenten des technischen Brandschutzes

Eine Feststellanlage ist eine komplexe Sicherheitseinrichtung, die nur im Zusammenspiel der einzelnen Komponenten funktioniert:

  • Auslösevorrichtung

  • Brandmelder – mindestens einem Branderkennungselement, z.B.optischer Rauchmelder oder Rauchschalter

  • Feststellvorrichtung – z.B. Magnet mit Ankerplatte oder Türschließer mit interner oder externer Feststellung sowie automatischen Tor- und Türantrieben

  • Energieversorgung – Zentrale / Steuerung / Auswertung

Anwendungsgebiete von Feststellanlagen

Ein spezielles Anwendungsgebiet für Feststellanlagen existiert im explosionsgefährdeten Bereich (ex-Bereich)

Auszug aus der DIN EN 14637 (Seite 31 / A.2)

» An Türen von Räumen, in denen eine explosionsfähige Atmosphäre durch brennbare Gase, Dämpfe oder Nebel entstehen kann, sollten Feststellanlagen nur verwendet werden, wenn die Feststellvorrichtungen zusätzlich durch Melder einer Gaswarnanlage ausgelöst werden.

Gaswarnanlage und Feststellanlage müssen elektrisch miteinander verbunden sein. Elemente, Bauteile und Verbindungskabel von Feststellanlagen, die in diesen Räumen installiert werden, sollten eigensicher sein. «

Die Feststellanlage muss vom Betreiber ständig betriebsfähig gehalten und mindestens einmal monatlich auf ihre einwandfreie Funktion überprüft werden.