Flucht- und Rettungswegpläne dienen bei Gefahr zur raschen Orientierung innerhalb eines Objekts, um den sicheren und schnellsten Weg an einen sicheren Ort zu finden.
Von der Planung vor Ort, der Erstellung, über die Vorlage bei der Feuerwehr bis hin zur Montage der Pläne bieten wir Ihnen einen umfassenden Service. Informativ, übersichtlich, optisch ansprechend. Alles aus einer Hand!
Arbeitsstättenverordnung § 55:
Die Gestaltung der Flucht- und Rettungspläne ist in der BGV A 8 (vormals VBG 125) "Sicherheits- und Gesundheitskennzeichnung am Arbeitsplatz" geregelt.
BGV A 8, Durchführungsanweisung zu §18
Flucht- und Rettungspläne sollten in ausreichender Anzahl aufgestellt werden. Die benötigte Anzahl hängt von der Art und Größe des Objektes ab.
Beispiel:
Es ist also vom Objekt und der internen Aufteilung der unterschiedlichen Bereiche abhängig, wo und wie viele Flucht- und Rettungspläne benötigt werden.
Bei der Aufstellung von Flucht- und Rettungsplänen sollte darauf geachtet werden, dass die Ausführung der Drucke / Plots lichtbeständig ist. So wird sichergestellt, dass die Sicherheitsaussage über einen längeren Zeitraum erhalten wird. Flucht- und Rettungspläne sollten in Bildträger eingelegt werden die fest montiert werden (z.B. Rahmen mit Diebstahlsicherung). So wird vermieden, dass sie durch Diebstahl verschwinden oder durch unbeabsichtigtes "Anstoßen" herunterfallen.
Flucht- und Rettungspläne werden an geeignete Stellen z.B. Eingänge, Treppenhäuser in jeder Etage angebracht. Sie sind lagerichtig darzustellen und dienen zur schnellen Orientierung der im Objekt befindlichen Personen und geben ergänzend Informationen zu Verhalten im Brandfall und Unfall.