ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

Geltungsbereich
Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Rechtsgeschäfte mit unseren
Vertragspartnern. Entgegenstehende oder von unseren AGB abweichende Bedingungen des Vertragspartners erkennen wir
nicht an, es sei denn, wir hätten ihrer Geltung schriftlich zugestimmt.

 

2. Definitionen
Im Sinne der AGB sind
Vertragspartner sowohl Verbraucher als auch Unternehmer;
Verbraucher natürliche Personen, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zweck abschließen, der weder ihrer gewerblichen
noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann;
Unternehmer natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, die bei Abschluss eines
Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln.

 

3. Angebote
Unsere Angebote in Prospekten, Anzeigen oder in elektronischen Medien sind - auch bezüglich der Preisangaben - freibleibend
und unverbindlich; sie stellen eine Aufforderung dar, uns ein verbindliches Angebot zu unterbreiten.

 

4. Aufträge
Aufträge werden erst durch unsere schriftliche Bestätigung oder durch Ausführung angenommen. Unsere Rechnungsstellung
gilt jedenfalls als schriftliche Auftragsbestätigung. Änderungen und Ergänzungen des Auftrages sowie Nebenabreden bedürfen
zu ihrer Gültigkeit unserer schriftlichen Bestätigung. Die in unserer Auftragsbestätigung mitgeteilten Beschaffenheiten legen die
Eigenschaften der Ware bzw. den Umfang der Leistungen abschließend fest.
Gehört die Montage oder die Instandhaltung von Brandschutzeinrichtungen (Feuerlöscher, Wandhydranten, Rauch- und
Wärmeabzugsanlagen, Brandschutztüren, Flucht- und Rettungswegbeschilderungen) zum Gegenstand unserer
Leistungspflicht, erfüllen wir diese mit der Ausführung des konkreten Auftrages. Unsere Leistungspflicht erstreckt sich nicht auf
die fortlaufende Instandhaltung und/oder die Durchführung vorgeschriebener oder empfohlener Prüfungen oder Wartungen in
der Zukunft, es sei denn, wir haben mit dem Vertragspartner die Übernahme solcher Verpflichtungen für die Zukunft
ausdrücklich schriftlich vereinbart.
Erklärungen, die wir im Zusammenhang mit einem Vertrag (z. B. in Leistungsbeschreibungen, Produktspezifikationen,
Prüfberichten, -etiketten oder -anhängern) abgeben, enthalten im Zweifel nicht die Übernahme einer Garantie oder Zusicherung
im Rechtssinne, es sei denn, sie wurde von uns ausdrücklich schriftlich erklärt und als solche bezeichnet.

 

5. Preise
Unsere Leistungsentgelte für Montage und Instandhaltung von Brandschutzeinrichtungen schließen die Kosten für Waren,
insbesondere Treib- und Füllmittel und Ersatzteile, nicht ein. Unsere Preise für Waren gelten ab unserem Lager. Die mit dem
Versand ab unserem Lager verbundenen Kosten werden gesondert berechnet und sind vom Vertragspartner zu tragen, es sei
denn, die Versandkosten überschreiten ein angemessenes Verhältnis zum Wert der zu liefernden Ware.

 

6. Preisänderungen
Wir sind berechtigt, unsere Preise für Waren und Leistungen anzupassen, wenn diese vier Monate nach Abschluss des
Vertrages geliefert oder erbracht werden sollen. Die Preisanpassung hat den sich nach Vertragsabschluss eingetretenen
Kostensenkungen oder -erhöhungen, insbesondere bei Arbeits-, Rohstoff-, Material-, Transportkosten oder bei Abgaben zu
entsprechen. Diese werden wir dem Vertragspartner auf Verlangen nachweisen. Übersteigen die angepassten Preise die bei
Vertragsabschluss vereinbarten um mehr als 10 %, ist der Vertragspartner berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.

 

7. Leistungs- und Lieferzeiten
Leistungs- und Liefertermine oder -fristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, gelten nur, wenn wir sie
schriftlich bestätigt haben. Wir sind zu Teilleistungen und -lieferungen berechtigt, soweit sie unserem Vertragspartner zumutbar
sind. Wir sind berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn wir trotz des Abschlusses eines entsprechenden Einkaufsvertrages
die Lieferung oder Leistung eines Dritten, die erforderlich ist, um unsere Lieferung an unseren Vertragspartner erfüllen zu
können, nicht oder nicht rechtzeitig erhalten und uns kein Verschulden trifft. Gegebenenfalls werden wir unseren
Vertragspartner hierüber benachrichtigen und unser Rücktrittsrecht unverzüglich ausüben. Beruht die Nichteinhaltung von
Fristen auf höherer Gewalt, Krieg, Aufruhr oder ähnlichen Ereignissen, wie z.B. Streik, Aussperrung, verlängern sich die Fristen
angemessen. Bei Verzögerung der Leistung haften wir nach den gesetzlichen Bestimmungen, wenn uns, unsere Vertreter oder
Erfüllungsgehilfen vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verschulden trifft. In anderen Fällen der Verzögerung der Leistung wird
unsere Haftung auf Schadensersatz neben und statt der Leistung wegen Verzögerung auf 5 % des Wertes des von der
Verzögerung betroffenen Teils der Leistung begrenzt. Weitergehende Ansprüche des Vertragspartners sind - auch nach Ablauf
einer uns gesetzten Frist zur Leistung - ausgeschlossen.

 

8. Versand und Gefahrübergang
Ist der Vertragspartner Unternehmer, geht die Gefahr auf ihn über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende
Person übergeben worden ist oder zwecks Versand unser Lager verlassen hat. Auf Wunsch des Vertragspartners werden
Lieferungen durch uns in seinem Namen und auf seine Rechnung versichert. Wird der Versand auf Wunsch des
Vertragspartners verzögert, geht die Gefahr mit unserer Meldung der Versandbereitschaft auf ihn über.

 

9. Pflichten und Rechte des Vertragspartners wegen Mängeln
Der Vertragspartner oder der von ihm bestimmte Empfänger ist verpflichtet, die ihm gelieferte Ware unverzüglich zu
untersuchen bzw. unsere Leistung abzunehmen. Der Vertragspartner hat festgestellte Mängel unverzüglich schriftlich zu rügen.
Hat die gelieferte Ware nicht die vereinbarte Beschaffenheit oder eignet sich nicht für die nach dem Vertrag vorausgesetzte
Verwendung oder fehlen der Ware Eigenschaften, die der Vertragspartner nach unseren öffentlichen Äußerungen erwarten
kann, leisten wir grundsätzlich Nacherfüllung durch Nachlieferung einer mangelfreien Ware. Mehrfache Nachlieferung ist
zulässig. Schlägt zweifache Nachlieferung fehl, kann der Vertragspartner nach seiner Wahl den Preis angemessen herabsetzen
oder vom Vertrag zurücktreten. Die Verjährungsfrist für die vorstehenden Ansprüche beträgt für Verbraucher zwei Jahre, für
Unternehmer ein Jahr ab Ablieferung.

 

10. Haftung
Schadensersatzansprüche sind unabhängig von der Art der Pflichtverletzung, einschließlich unerlaubter Handlungen,
ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt. Bei Verletzung wesentlicher
Vertragspflichten durch uns, unsere gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen haften wir für jede Fahrlässigkeit, jedoch nur
bis zur Höhe des vorhersehbaren Schadens. Ansprüche auf entgangenen Gewinn, ersparte Aufwendungen, aus
Schadensersatzansprüchen Dritter sowie auf sonstige mittelbare und Folgeschäden können nicht verlangt werden, es sei denn,
ein von uns garantiertes Beschaffenheitsmerkmal bezweckt gerade, den Vertragspartner gegen solche Schäden abzusichern.
Die Haftungsbeschränkungen und -ausschlüsse in Ziffer 7 und Ziffer 10 Abs. 1 AGB gelten nicht für Ansprüche, die wegen
unseres arglistigen Verhaltens entstanden sind, sowie bei einer Haftung für garantierte Beschaffenheitsmerkmale, für
Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz sowie Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der
Gesundheit. Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für unsere Arbeitnehmer, Vertreter und
Erfüllungsgehilfen.

 

11. Eigentumsvorbehalt
Bis zur Erfüllung aller Forderungen, die uns - gleich aus welchem Rechtsgrund - gegen den Vertragspartner jetzt oder zukünftig
zustehen, behalten wir uns das Eigentum an den gelieferten Waren vor (Vorbehaltsware). Verpfändungen oder
Sicherungsübereignungen der Vorbehaltsware sind unzulässig.
Ist der Vertragspartner Verbraucher, darf er über die Vorbehaltsware nicht verfügen. Ist der Vertragspartner Unternehmer, ist er
berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verarbeiten und zu veräußern, solange er nicht in
Verzug ist. Die aus einem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund (Versicherungsfall, unerlaubte Handlung) bezüglich
der Vorbehaltsware entstehende Forderung tritt der Unternehmer-Vertragspartner bereits jetzt sicherungshalber an uns ab. Er
ist bis auf Widerruf berechtigt, die an uns abgetretenen Forderungen in seinem Namen für unsere Rechnung einzuziehen. Der
Widerruf kann erfolgen, wenn unser Unternehmer-Vertragspartner seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nicht, nicht
vollständig oder nicht zeitgerecht nachkommt. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware, insbesondere Pfändungen, wird der
Vertragspartner auf unser Eigentum hinweisen und uns unverzüglich benachrichtigen, damit wir unsere Eigentumsrechte
durchsetzen können. Verhält sich der Vertragspartner vertragswidrig - insbesondere bei Zahlungsverzug - sind wir berechtigt,
vom Vertrag zurückzutreten und die Vorbehaltsware herauszuverlangen.

 

11.1 Eigentumsvorbehalt und Weitergabeverbot für Feuerwehr-, Flucht- und Rettungspläne
Die von uns erstellten Pläne bleiben bis zur vollständigen Zahlung unser Eigentum. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, die
Pläne ohne unsere schriftliche Zustimmung weiterzugeben, zu vervielfältigen, zu bearbeiten oder Dritten zugänglich zu machen.
Dies beinhaltet auch die digitale Weitergabe. Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, die Herausgabe der Pläne zu verlangen
und vom Vertrag zurückzutreten.

 

12. Zahlungen
Unsere Rechnungen sind, soweit keine abweichenden Vereinbarungen getroffen wurden, ohne Abzug zur sofortigen Zahlung
fällig. Der Vertragspartner gerät auch ohne Mahnung 30 Tage nach Rechnungserhalt in Verzug. Unsere Anwendungstechniker
sind zum Inkasso des in unseren Rechnungen ausgewiesenen Zahlungsbetrages bevollmächtigt. Die Ablehnung von Schecks
oder Wechseln behalten wir uns ausdrücklich vor. Die Annahme erfolgt stets nur zahlungshalber. Scheck-, Wechsel-, und
Diskontspesen und -provisionen gehen zu Lasten des Vertragspartners und sind sofort fällig. Wir sind - auch bei anders
lautender Zahlungsbestimmung - berechtigt, Zahlungen zunächst auf ältere Verbindlichkeiten des Vertragspartners zu
verrechnen; sind bereits Kosten und/oder Zinsen entstanden, sind wir berechtigt, die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf
die Zinsen und zuletzt auf die Hauptforderung anzurechnen. Erfolgt unsere Verrechnung abweichend von einer
Zahlungsbestimmung werden wir den Vertragspartner über die Art der Verrechnung informieren.

 

13. Aufrechnung - Zurückbehaltung
Der Vertragspartner ist zur Aufrechnung nur berechtigt, wenn die Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.
Zur Zurückbehaltung ist der Vertragspartner jedoch auch wegen Gegenansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis
berechtigt.

 

14. Anwendbares Recht - Erfüllungsort - Gerichtsstand
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland; die Geltung des UN-Kaufrechts wird ausgeschlossen. Sofern der
Vertragspartner Kaufmann ist und sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist unser Geschäftssitz Erfüllungsort.
Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus der Geschäftsverbindung mit Kaufleuten ist nach unserer Wahl das für unseren
Geschäftssitz oder das für den Sitz des Vertragspartners örtlich zuständige Gericht. Im Übrigen besteht bei dem für unseren
Geschäftssitz örtlich zuständigen Gericht ein Gerichtsstand, wenn der Vertragspartner nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz
oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland verlegt oder sein Wohnsitz oder
gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klagerhebung nicht bekannt ist.

 

15. Datenerfassung
Die Daten des Vertragspartners werden von uns für Zwecke der Vertragsabwicklung und der Kundenbetreuung gespeichert,
verarbeitet und genutzt.
Datenschutz (DSGVO – Kurzfassung)
Wir verarbeiten personenbezogene Daten gemäß DSGVO und BDSG zur Vertragsabwicklung, Kundenbetreuung und Erfüllung
gesetzlicher Pflichten. Betroffene haben Rechte auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung, Datenübertragbarkeit
und Widerspruch. Eine Weitergabe erfolgt nur, wenn erforderlich oder gesetzlich vorgeschrieben. Eine ausführliche
Datenschutzerklärung ist auf Anfrage oder über unsere Website erhältlich.

 

16. Schlussbestimmungen
Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Erfüllungsort und Gerichtsstand für Unternehmer ist Hamburg.
Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen unberührt.